KGA Kreuztal e.V.
105 Jahre grüne Lunge für Berlin

Hier ist unsere Gartenordnung:


Gartenordnung der KGA Kreuztal e.V. vom 26. März 2011

 

Diese Gartenordnung soll das Zusammenleben in unserer Kleingartenanlage reibungslos regeln.

1.Nutzung der Gartens

  a)   Obst, Gemüse, Sträucher und Rasen müssen im ausgewogenen Verhältnis   angebaut werden.  

b)   Garten, Hecken, Zäune und Wege sind zu pflegen. Der Abstand beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern ist so zu gestalten, dass es bei späterem Wachstum derselben nicht über das Nachbargrundstück hinaus ragt. Es sind nur solche Gehölze zu pflanzen die eine Mindesthöhe von 4 m nicht überragen. Hecken zur Vereinsgrenze sollten eine Höhe von 2,40 m nicht überragen. Sichtschutzhecken innerhalb des Gartens haben eine Höhe von max. 2,00 m. Die Hecke zum Nachbargarten soll nicht höher als 1,20 m sein. Hecken zum Wege hin, wegen der Einsichtnahme nicht höher als 1,25 m.  

c)  zur Düngung sollen möglichst keine Mineraldünger verwendet werden, sondern Kompost und andere organische oder humose Dünger.

d)    Tierhaltung ist nicht erlaubt (Ausnahme, Festlegungen aus dem Bestandsschutz und Festlegungen mit dem Vorstand)

e)     Jeder Garten muss mit der zutreffenden Parzellennummer  von außen sichtbar gemacht werden. 

2.Gartenlaube, Gewächshäuser

  a)  Veränderungen an der Laube, vor allem Erweiterungen, müssen vom Verein befürwortet und vom BV genehmigt werden (Bauantrag).  Weitere feststehende Gebäude oder stationäre Grills dürfen nicht errichtet werden.

b)     Trockentoiletten müssen in der Laube separat untergebracht sein.

c)     Die Benutzung von Herden und Öfen darf nicht zu Rauch- oder Geruchsbelästigung der Nachbarn führen.

d)    Betonieren von Wegen ist nicht erlaubt.

3.Abfälle

a)     Pflanzliche Gartenabfälle müssen kompostiert werden, sofern sie dazu geeignet sind.

b)     das Vergraben oder Verbrennen von Abfällen ist nicht gestattet.

c)     Abwasser darf das Grundwasser nicht verunreinigen.

4.Gemeinschaft

a)     Die Ruhezeiten in den Monaten März bis Oktober sind zwischen 13.00 Uhr und  15.00 Uhr von Montag bis Samstag einzuhalten. An Sonntagen und Feiertagen ist ganztägig für Ruhe zu sorgen.

b)     Ruhestörungen durch Radio, Verstärker- oder Fernsehanlagen sind verboten.

c)     Eigene Feiern, sollte man seinem Nachbar mitteilen. Lärmbelästigungen sollten auch hier so gering wie möglich gehalten werden.

d)    Jeder Kleingärtner ist verpflichtet, an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen.

e)     Bei Wasserablesungen hat jeder Pächter anwesend zu sein. Ist man verhindert, ist der Zugang zur Wasseruhr zu gewähren. Vorherige Eigenablesungen werden nicht akzeptiert.

Wir Kleingärtner haben zur Verwirklichung der Ziele und Aufgaben des Bundeskleingartengesetzes gemeinschaftlich zusammenzuarbeiten, auf einander Rücksicht zu nehmen und unseren Garten in Abhängigkeit von der Jahreszeit ordnungsgemäß zu bewirtschaften und zu pflegen, sich für die Gesamtheit verantwortlich zu fühlen und sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen.

Verstöße gegen die Gartenordnung, die nach schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung des Vorstandes nicht behoben werden oder nicht unterlassen werden, sind eine Verletzung des Kleingartenpachtvertrages und können wegen vertragswidrigem Verhalten zur Kündigung des Pachtvertrages führen.