Die Wassergemeinschaft
Die Wassergemeinschaft ist für die Wasseranlage der KGA, außerhalb der Parzellen, vom Hauptzähler bis auf die Parzellen (in Flussrichtung gesehen) bis zum ersten Absperrventil und für die Ablesung und Abrechnung des Wasserverbrauchs zuständig.
Für alle Arbeiten am Zähler sowie an die weiter gehende Leitung ist der Pächter zuständig, daran werden keine Arbeiten von der Wassergemeinschaft ausgeführt.
Die Ablesung der Wasserzähler findet einmal im Jahr in Anwesenheit des Pächters statt.
Sollte der Pächter verhindert sein, ist der Zugang zur Parzelle durch eine Ersatzperson zu ermöglichen.
Der Termin findet in der Regel am letzten Samstag vor dem 30. Juni des Jahres, ab 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.
Was ist bei einer Gartenübergabe zu beachten?
Bei der Übergabe sollten sie sich vom Vorpächter die Wasseranschlussgrube zeigen lassen, notieren sie sich gemeinsam den Zählerstand.
Lassen sie sich die Funktion der Wasserentnahme vom Vorpächter zeigen.
Mängel aufschreiben und vom Vorpächter quittieren lassen.
Die Abrechnung:
Die Jahresabrechnung erfolgt im Juli/August des Jahres. Aus der Summe des Gesamtverbrauches der Hauptwasserzähler Kiefholzstraße und Karpfenteichstraße wird die Verbrauchsberechnung ermittelt.
Die Differenz zwischen den Hauptwasserzählern und alle Unterzählern bildet die Menge der Umlage und wird zu gleichen Anteilen auf alle Parzellen umgelegt.
Zuzüglich wird die von den Berliner Wasserbetrieben für die Hauptzähler geforderte Zählerpauschale aufgeschlagen.
Aufgrund der zu leistenden Turnuszahlungen an die Berliner Wasserbetriebe wird eine Vorauszahlung in Höhe des festgestellten Verbrauches gefordert und in der Abrechnung des folgenden Jahres als Guthaben verrechnet.
Bei einer Gartenübergabe wird die Jahresabrechnung anteilmäßig erstellt.
Zahlungsversäumnis:
Wird der Betrag gemäß Rechnung und nach Erhalt eines Erinnerungsschreibens, durch den Pächter nicht erfüllt und wurde auch keine Vereinbarung für eine Ratenzahlung abgesprochen, wird die Wasserversorgung durch die Wassergemeinschaft mit der zweiten Erinnerung für diese Parzelle gesperrt.
Zur Durchführung der Maßnahme ist die Wassergemeinschaft berechtigt die Parzelle auch ohne den Pächter, bis zur Zählergrube zu betreten. Für eventuelle Schäden übernimmt die Wassergemeinschaft keine Haftung.
Folgende Kosten werden in diesem Fall aufgeschlagen:
- Erinnerung: 2,50 Euro,
- Erinnerung: 10,00 Euro + Absperrung
- Entsperrung: Zahlung des Rechnungsbetrages + 12,50 Euro zuzüglich 20,00 Euro Aufwand.
Zählerschutz vor Frost?
Bitte beachten Sie, dass die Wasseranlage ihrer Parzelle am Wasserzähler abgestellt und die Anlage
zum Winter entleert werden muss.
Dazu ist ein Absperrventil mit Entleerung im Verlauf ihrer Wasserversorgungsanlage, in der Regel in der Zählergrube, bzw. am tiefsten Punkt des Rohrleitungssystems vor zu sehen.
Es ist wichtig dass der Zähler, da er nicht ganz leer läuft, mit einer Kälteschutzisolierung ummantelt wird.
Die Grube sollte eine stabile Abdeckung, gegebenenfalls mit einer Dämmung, aufweisen.
Dies wäre als Absturzsicherung und auch als Schutz gegen einen Kälteeinbruch zu empfehlen.
Eigenmächtiger Zählerausbau? Ein Ausbau des Zählers ist nicht erlaubt!
In besonderen Fällen kann eine Zustimmung von der Wassergemeinschaft auf Antrag erfolgen. Hier sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Gesamtanlage zu beachten und wie folgt auszuführen.
Das Leitungsstück zur Hauptleitung muss am Absperrventile mit einem zusätzlichen Stopfen dicht verschlossen werden.
Zuständigkeit bei Schäden?
Schäden an der Wasseranlage sind ab Parzellenunterzähler durch den Pächter zu beseitigen. Für einen Wasserverluste auf der Parzelle, verursacht durch einen Rohrbruch oder durch eine nicht ordnungsgemäß verschlossene Anlage, muss der Pächter aufkommen. Kann der Wert vom Parzellen-Wasserzähler nicht erfasst werden, wird dieser über die Größe des Lecks und Dauer der Laufzeit ermittelt, mit den üblichen Verbrauchswerten des Hauptzähler verglichen und dem Pächter in Rechnung gestellt.
Ist ein Wasserverlust durch einen Schaden an ihrer Wasseranlage erkennbar und sie als Pächter nicht erreichbar, wird ein Mitglied der Wassergemeinschaft zum Schließen der Absperrventile ihren Garten ohne vorherige Nachfrage betreten.
Für eventuelle Schäden durch eine Havarie in ihrem Garten übernimmt die Wassergemeinschaft bzw. der Vorstand des Vereins keine Haftung.
Abwasser:
Ist in der Laube oder auf der Parzelle ein WC und eine Küche mit Spüle mit direktem Wasseranschluss vorhanden, besteht ein MUSS für einen Fäkaliensammeltank.
Die Abwässer müssen in einem zugelassenen und geschlossenen Tank gesammelt und durch einen von den Berliner Wasserbetrieben zugelassenen Entsorger abgepumpt und entsorgt werden.
Erfolgt die Wasserversorgung über einem Standhahn im Freien, und wird eine Trocken- oder Humustoilette verwendet, kann bei einem Abwasch ohne Chemikalien und Waschmittelrückständen eine Versickerung auf den Kompost durchgeführt werden.
Die Berliner Wasserbetriebe berechnen nach einem Regelwerk einen Prozentsatz der Frischwassermenge für die Abwasserentsorgung, der ihrer Rechnung anteilig aufgeschlagen wird.
Detlef Röhr , Parz. 32
Wassergemeinschaft KGA-Kreuztal e.V. Email- Kontakt: kga-kreuztal.berlin/Kontakt/
Aktualisiert am 14.04.2019
Tausch Wasserzähler 2019...
siehe Wasserzähler
Wasserschutzgebiet...
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Stand: 2009
Weitere Informationen zu den Wasserschutzzonen finden Sie hier.